Kosten für Psychotherapie und psychologische Beratung
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie wird bei ausreichender Indikation von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei uns können Sie somit für Sie kostenlos an Einzel und Gruppentherapien teilnehmen, wenn eine Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse bewilligt wird.
Zur Abklärung und zum Kennenlernen werden bis zu 7 Sitzungen durchgeführt. Für eine weiterführende Therapie stellt die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut anschließend einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen zumindest anteilig die Kosten einer Psychotherapie. Setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit Ihrer Versicherung in Verbindung um eine Kostenübernahme und die Konditionen ihres Versicherungsvertrages zu klären. Die psychotherapeutischen Leistungen, die wir anbieten, werden gemäß der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Diese finden Sie bei Bedarf als Download bei der Bundespsychotherapeutenkammer.
Beihilfe
Die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Beihilfe ist in der Regel problemlos möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die Formalitäten und fordern Sie, falls nötig, die relevanten Unterlagen an. Es kann sein, dass die Gebühren nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten Ihrer Psychotherapie auch selbst übernehmen. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse keinerlei Informationen darüber bekommt, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Zusätzlich entfallen mögliche Komplikationen bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung, sowie Antragsformalitäten. Die Kosten für selbstgezahlte Behandlungen können in der Regel als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kosten variieren je nach Komplexität, Zeitaufwand und Schwierigkeit bei der Durchführung und Ausführung der Therapie zwischen
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135,52 Euro (3,1-facher Steigerungssatz) pro 50 Minuten Kognitiver Verhaltenstherapie und
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153,00 Euro (3,5-facher Steigerungssatz) pro 50 Minuten Kognitiver Verhaltenstherapie
Die Rechnung wird auf Ihren Namen am Ende des Monats ausgestellt. Die weitere Abrechnung findet im Anschluss zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung statt. Kosten, die über die Erstattungsgrenze der privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder der Heilfürsorge liegen, müssen privat getragen werden. Bitte beachten Sie, dass unser Honorar den zumeist erstatteten Betrag von 100,55 Euro (2,3-facher Steigerungssatz) überschreitet.
Psychologische Beratung
Zur psychologischen Beratung zählen Beratungsgespräche in Lebenskrisen und Coachingtermine. Diese Leistungen werden nicht von den Krankenkassen erstattet. Kontaktieren Sie uns gerne um mehr über die psychologische Beratung und unser Honorar für die Beratung zu erfahren.
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